Offene Badekur: Wer kann sie beantragen und was muss ich beachten?

Offene Badekuren und Physiotherapie auf Föhr

Eine offene Badekur gehört zu den ambulanten Vorsorgemaßnahmen, die von der Krankenkasse übernommen werden können. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und Tipps für die Planung Ihrer Kur finden Sie hier.

Offene Badekur – was kann ich darunter verstehen?

Die offene Badekur gehört zu den sogenannten ambulanten Vorsorgeleistungen, die dafür sorgen sollen, dass Sie gar nicht erst krank werden. Diese Leistungen sollen stationäre Aufenthalte (welche die Krankenkassen weitaus mehr kosten als eine ambulante Kur) vermeiden. Daher gilt, zunächst die ambulanten Reha- und Kurmöglichkeiten zu testen, bevor an stationäre Kur- oder Rehaaufenthalte gedacht werden muss.

Eine offene Badekur im herkömmlichen Sinne ist eine Mischung aus Baden, Entspannung und Krankengymnastik. Der Begriff „offen“ steht hier für „nicht-spezifisch“. „Spezifisch“ wäre zum Beispiel Rückengymnastik im Wasser. Bei einer offenen wie auch jeder anderen ambulanten Kur können Sie je nach körperlichem Bedarf verschiedene Methoden buchen. Dazu zählen Massagen, Schlammbäder, Heilquellen oder Bewegungs- und Entspannungsübungen. Ortsgebundene Kurmittel (wie an der Nordsee das Wattenmeer oder die salzige Meeresluft) sind häufig die ausschlaggebenden Kriterien für einen Kururlaub weit weg von daheim.

Die ambulante Badekur wird von ausgebildeten Badeärzten durchgeführt. Bei der Aus- oder Weiterbildung vom Allgemeinmediziner zum Badearzt werden Kurse in Physikalischer Therapie und Balneologie (Bäderkunde) absolviert und die Wirkungsweise von verschiedenen Heilmittelverfahren erlernt.  

Medizinische Bäder sind zum Beispiel:

  • Bewegungsbäder stimulieren durch den Auftrieb des Wassers die Muskeln und werden daher gegen Arthritis und Osteoporose angewandt.
  • Moorbäder sind Bäder mit Torf und wirken wie wärmende Umschläge.
  • Kohlensäurebäder und Sauerstoffbäder fördern die Durchblutung und regen den Kreislauf an.
  • Solebäder werden aufgrund ihrer Salze gegen Gelenkschmerzen (z.B. Rheuma) eingesetzt.
  • Schwefelbäder sind ebenso wie Sauerstoffbäder durchblutungsfördernd. Sie haben darüber hinaus auch einen antibakteriellen Effekt. Eingesetzt werden sie bei Neurodermitis.
Frau im Schwefelbad © ArTo - Fotolia.com

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine offene Badekur in Anspruch nehmen?

Alle möglichen Gründe, die Sie anführen können, um eine offene Badekur zu beantragen, finden Sie im SGB V, § 23 unter Medizinische Vorsorgeleistungen. Darin heißt es, dass Versicherte Anspruch auf Behandlung und „Versorgung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln“ in folgenden Fällen haben:

  • Bei einer Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen kann. (z.B. Verdacht auf langanhaltende Bronchitis, die sich zu Asthma entwickeln kann).
  • Wenn die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes gefährdet ist (z.B. bei Allergien oder Hautauschlag).
  • Wenn Krankheiten bis hin zu Pflegebedürftigkeit vermieden werden können.

Können die erforderlichen Maßnahmen, die Ihnen zustehen, an Ihrem Wohnort nicht erbracht werden, haben Sie das Recht laut SGB V, § 23 (2) im Sinne Ihrer Gesundheit eine ambulante Kur zu beantragen.

Die Krankenkasse zahlt beim Vorliegen einer Notwendigkeit

Die Kosten für Ihren Gesundheitsurlaub werden anteilig von den gesetzlichen Krankenkassen bei berechtigter Antragstellung übernommen. So werden bis zu 100 % der Kurarztkosten und gut 90 % der Heil- und Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse erstattet. Einen Selbstanteil von 10 % bei den Heilmitteln sollten Sie einplanen. Darüber hinaus kann die Krankenkasse bis zu 13 EUR täglich bezuschussen in Bezug auf Kosten für Verpflegung, Unterkunft und Kurbeitrag (Kurtaxe). Für Kleinkinder mit chronischen Krankheiten können es sogar bis zu 21 EUR am Tag werden.   

Wie lange kann eine Kur andauern?

In der Regel dauert eine offene Badekur bis zu drei Wochen. Letztendlich wird die Dauer Ihres Aufenthalts jedoch von den Krankenkassen beziehungsweise den medizinischen Diensten bestimmt. Sie sollen neutral nach Einblick in Ihre Krankenakte über Bewilligung und Dauer Ihres Kuraufenthalts entscheiden.

Kann ich eine offene Badekur wiederholen?

Seit August 2002 haben Sie das Recht, eine ambulante Vorsorgemaßnahme alle drei bis vier Jahre zu beantragen. Bei medizinischen Notwendigkeiten können Sie Ihre Kur auch früher beginnen.

Physiotherapie im Wasser © Tyler Olson - Fotolia.com

Offene Badekur planen

Um eine offene Badekur zu beantragen, bedarf es einiger Schritte, die wir Ihnen hier vorstellen möchten. 

Mit dem Hausarzt absprechen

Jede ambulante Vorsorgekur sollten Sie mit Ihrem Hausarzt besprechen. Er kennt Ihre Krankheitsgeschichte genau und kann Sie hinsichtlich der Kurmethoden und gegebenenfalls auch der Kurorte am besten beraten. Mit ihm zusammen füllen Sie den Kurantrag aus. 

Kurantrag bei der Krankenkasse einreichen

Ein Formular für einen Kurantrag hat jede Krankenkasse. Jedoch wird Ihnen meist erst nach einem persönlichen Gespräch das Dokument ausgehändigt. Auf den Webseiten der Krankenkassen finden Sie solch ein Formular nicht.

Auf dem Formular geben Sie in der Regel an:

  • Welche Art von ambulanter Vorsorgemaßnahme Sie Anspruch nehmen möchten.
  • Von wann bis wann Sie die Kur durchführen möchten.
  • Welchen Kurort Sie auswählen. 

Weitere Fragen können Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung betreffen sowie den Grund für den Kurantrag.

Hinweis: Sollte Ihr Kurantrag abgelehnt werden, ist noch nicht alles verloren. Innerhalb der im Bescheid gesetzten Frist können Sie Widerspruch einlegen. Beraten Sie sich auch hier mit Ihrem Hausarzt, wie Sie weiter verfahren sollten.    

Urlaub beantragen

Grundsätzlich können Sie eine Kur über ein Gesundheits-Attest vom Arzt beantragen. Unter diesen Umständen wird die Kurzeit nicht als Urlaub, sondern als Krankheitsfall angesehen und Sie verlieren keinen Urlaubstag. Sollten Sie jedoch kein Attest von Ihrem Arzt bekommen, müssen Sie die Zeit, in der Sie nicht dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen, als Urlaubszeit anrechnen lassen.

Sobald Sie mit Ihrem Arzt zu der Entscheidung gelangt sind, eine ambulante Badekur zu beantragen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber über den Zeitraum informieren, wenn er nicht in die ohnehin schon geplante Urlaubszeit fällt.

Kurort und Einrichtung finden

Eines sollten Sie wissen: Einen Kurort können Sie immer aufsuchen. Niemand wird Ihnen das Recht absprechen, eine Kur zu machen. Lediglich der finanzielle Aspekt setzt Ihnen Grenzen. So können Sie bei der Krankenkasse nur Kurorte wählen, die als sogenannte anerkannte Kurorte ausgeschrieben sind. In Deutschland haben wir rund 400 anerkannte Kurorte, wie die lange Liste auf Wikipedia verdeutlicht. Das Prädikat „Bad“ vergeben Einrichtungen wie der Deutsche Heilbäderverband e.V. Zu dem Verband zählen derzeit ca. 700 Badeärzte, die wiederum dem Verband deutscher Badeärzte e.V. angehören.

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Aqua-Therapie © Tyler Olson - Fotolia.com

Grundsätzlich ist es ratsam, sich die Vorschläge für einen geeigneten Kurort vom Arzt anzuhören. Wer sich dennoch unsicher ist, kann die Krankenkasse vor und während der  Antragstellung befragen. Auch sie haben eine Liste aller potenziellen Kurorte.

Haben Sie eine kleine Auswahl getroffen, können Sie sich nun per E-Mail oder Telefon über die Gegebenheiten vor Ort erkundigen und bestenfalls bereits einige Informationen über Ihren Therapieplan einholen. Auch wenn die meisten Kurorte und -Einrichtungen über eine aussagekräftige Internetseite verfügen, geht doch nichts über den persönlichen Kontakt. So können Sie bereits bei Allergien oder anderen Unverträglichkeiten den Speiseplan besprechen oder sich über anstehende Termine sowie Bedingungen bei der Anreise informieren.

Nachdem Sie sich endgültig für Ihre Einrichtung entschieden haben, müssen Sie sich nun noch um die Zimmervermittlung kümmern. Eine Unterkunft können Sie im gewählten Gesundheitszentrum oder Kurmittelhaus selbst oder in einer nahe gelegenen Ferienwohnung buchen. Das ist Ihnen überlassen. Die Krankenkasse bezuschusst Ihre Kur, wie schon erwähnt, bis zu 13 EUR pro Tag für Verpflegung, Kurtaxe und Unterkunft, unabhängig davon, wo Sie übernachten werden.

Hinweis: Nach der Bewilligung Ihrer Kur haben Sie vier Monate Zeit, Ihren Kururlaub anzutreten, ansonsten verfällt die Bewilligung.  

Offene Badekur an der Nordsee – für wen geeignet?

Als Kurort können sich Ortschaften bezeichnen, die durch ihre topografische Lage über die Möglichkeit einer medizinischen Therapie verfügen. Kurorte an der Nordsee profitieren beispielsweise von der salzigen Meeresluft, dem Meerwasser sowie dem Weltnaturerbe Wattenmeer.

Kur an der Nordsee am Wattenmeer © MarkusBeck - Fotolia.com

Wie Sie anhand der Kurort-Liste bei Wikipedia nachverfolgen können, sind für jegliche körperlichen Beschwerden anerkannte Kurorte zu finden. Im Norden und speziell an der Nordsee sind Kuren für Menschen geeignet, die unter

  • Atemwegsbeschwerden
  • Hauterkrankungen (Neurodermitis)
  • Allergien
  • rheumatischen Beschwerden leiden.

Darüber hinaus sind Betroffene mit Herz- und Kreislaufproblemen und Stoffwechselstörungen sowie Personen mit psychosomatischen Erkrankungen häufige Gäste der Kureinrichtungen.

Eine umfangreiche Auflistung der Beschwerden und den angebotenen Therapien speziell in Kureinrichtungen in Wyk auf Föhr finden Sie hier.

Entdecken Sie Ihr Krankheitsbild in der Auflistung wieder, dann eignet sich eine ambulante Badekur an der Nordsee für Sie. Aber auch wenn Sie sich eher in Waldbädern oder an Thermalquellen Linderung erhoffen, kann Ihnen der kleine Ratgeber einige Tipps mit auf den Weg geben. Wichtig ist, das Kurziel mit Ihrem Hausarzt abzusprechen und gemeinsam mit ihm den Kurantrag zu erstellen. Die Krankenkasse beziehungsweise der medizinische Dienst werden Ihren Antrag prüfen. Nach der Bewilligung kümmern Sie sich um Ihren Kurort und Ihre Unterkunft und vergessen auch nicht, ein Gesundheits-Attest zu bewirken. Wenn Sie alles erledigt haben, können Sie innerhalb der vier Monate nach der Bewilligung Ihre Kur antreten.

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