Reiseversicherung & Reiserücktritt
Aktuelle Regelungen aufgrund der Covid-19 Pandemie
Ein Reiserücktritt aufgrund einer Pandemie ist nicht pauschal in den Reiserücktrittsversicherungen inbegriffen. Allerdings haben sich viele Versicherer im Hinblick auf die Covid-19 Pandemie dazu entschlossen, Reiserücktritte aufgrund einer entsprechenden Erkrankung mitzuversichern. Es empfiehlt sich also, vor Reisebeginn eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Alle aktuellen Informationen zum Pandemiegeschehen und möglichen Reisebeschränkungen finden Sie tagesaktuell auf der Website des Landes Schleswig-Holstein.
Allgemein gilt:
Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, von der Reise zurücktreten, werden vom Tag der Buchung an 20 %, ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 60 %, ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 100 % der Mietkosten als Organisationsgebühren einbehalten, da der Vermieter davon ausgehen muss, dass die Wohneinheit nur mit großem Aufwand eventuell wieder weitervermietet werden kann. Falls eine Weitervermietung möglich wird, werden diese Einnahmen mit den Organisationsgebühren verrechnet, wobei immer mindestens 20 % der Mietkosten als Organisationsgebühr für den Vermieter bestehen bleiben. Reiseabbruch während des Aufenthaltes: 100 % des Mietpreises.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit können Sie hier eine Reiserücktrittsversicherung abschließen.